Johannes
Liss Diplom-Psychologe |
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Neuropsychologische Diagnostik
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Erwerbsunfähigkeit aus psychischen Gründen Das Klageverfahren vor dem SozialgerichtRente abgelehnt was tun? Anträge auf Renten wegen psychischer Krankheiten oder Erwerbsunfähigkeit bei schweren psychischen Belastungen werden im ersten Schritt nicht selten abgelehnt. Oft fühlen sich die Antragsteller, insbesondere von den bisher eingeschalteten psychiatrischen Gutachten, in ihrer psychischen Situation nicht verstanden. Die Untersuchungen seien zu kurz und zu schematisch gewesen. Die eigene Situation hätte nicht richtig vorgetragen werden können. Im schriftlichen Gutachten hätten sich die Betroffenen nicht wieder erkannt oder falsch zitiert gefühlt. Entscheidet sich der Antragsteller ggf. in Absprache mit seinem Anwalt für ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht kann er einen Gutachter seines Vertrauens benennen. Nach § 109 Sozialgerichtsgesetz muss auf Antrag des Versicherten, des Behinderten, den Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen ein bestimmter Sachverständiger gutachterlich gehört werden. Die Anhörung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt. Sollte sich in einem Vorgespräch und bei Sichtung der bisherigen Gutachten zeigen, dass hier fachliche Mängel vorliegen und aus psychotherapeutischer und fachpsychologischer Sicht eine Weiterverfolgung der Klage eine gewisse Erfolgsaussicht hat, können Sie mich dann gegenüber dem Gericht als Sachverständigen Ihrer Wahl benennen.
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