Johannes
Liss
Diplom-Psychologe |
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AntragsverfahrenÜber das Vorgespräch hinausgehende therapeutische Sitzungen, müssen -außer bei Selbstzahlern, für die bürokratische und inhaltliche Einschränkungen entfallen- , beim jeweiligen Kostenträger beantragt werden. Dazu müssen Sie einen Antrag ausfüllen. Ein Arzt muss in einem so genannten Konsiliarbericht körperliche Ursachen Ihrer seelischen Probleme ausschließen und der Therapeut muss einen anonymisierten Bricht über Diagnose, Psychodynamik der Symptomatik und Behandlungsplan für den Gutachter der Krankenkasse, Beihilfe oder PKV schreiben. In der Regel wird zumindest eine Kurzzeittherapie zur Krisenintervention bewilligt. Bei Kassenpatienten gilt das Sachleistungsprinzip, d. h. sie haben nach Kostenzusage Anspruch auf die Therapie unabhängig davon wie viel Honorar der Therapeut letztendlich ausgezahlt bekommt. Selbstzahler erhalten eine Rechnung nach der GOÄ/GOP. Honorarvereinbarung Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte erhalten wie gewohnt eine Rechnung nach der GOÄ/GOP. Honorarvereinbarung Der Erstattungsbetrag hängt vom gewählten Tarif und von der Vertragsgestaltung mit ihrer Versicherung ab. In der Regel sind ebenfalls ein Konsiliarbericht und ein Bericht an den Gutachter erforderlich.
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Anschrift Telefon Fax E-Mail Die Praxis liegt verkehrsgünstig in Hamburg Eimsbüttel. Die Haltestelle der U-Bahn Emilienstraße und des Metrobus 20 sind nur wenige Minuten entfernt. |